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WĂ€hrend viele Ratgeber dabei stehen bleiben, uns mitzuteilen, warum wir so sind, wie wir sind, warum wir wiederholt in problematische Lebenssituationen... Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Die Berufungsverhandlung findet dann vor der Berufungsinstanz bzw. dem Berufungsgericht, auch Appellationsgericht statt.
Mit der Berufung werden die erstinstanzlich gesammelten Tatsachen erneut ĂŒberprĂŒft. In dem deutschen Zivilverfahren ist dies jedoch eingeschrĂ€nkt ("Novenrecht").
Eine zulÀssige Berufung muss die Form und die Frist einhalten und entweder die Beschwer erreichen oder vom Ausgangsgericht in dem Urteil zugelassen werden.
Bei Zivilverfahren betrÀgt die Zulassungssumme (Beschwer) zur Berufung mehr als 600 Euro, in dem Arbeitsgerichtsverfahren ebenfalls. Die Sozialgerichtsbarkeit sieht ebenfalls Zulassungsvoraussetzungen (in der Regel 500 Euro Zulassungssumme).
Bei Verwaltungsverfahren muss die Berufung auf Antrag vom Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof zugelassen werden. Ist sie ganz ausgeschlossen, ist eine Revision möglich.
In der Finanzgerichtsbarkeit ist lediglich die Revision zulÀssig.
Das Berufungsgericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bei erstinstanzlichen Urteilen des Amtsgerichts in Zivilsachen und Strafsachen das Landgericht. Dies gilt jedoch nicht fĂŒr Familien-, Kindschafts- und Unterhaltssachen, deren Berufung vor dem Oberlandesgericht stattfindet. Das Oberlandesgericht ist auch fĂŒr die Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts in Zivilsachen zustĂ€ndig. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts in Strafsachen gibt es keine Berufung; hier ist ca. die Revision zu dem Bundesgerichtshof zulĂ€ssig. Die Spruchkammer bei den Verfahren in Zivilsachen ist die Zivilkammer bei den Landgerichten und der Zivilsenat bei den Oberlandesgerichten. In dem Strafverfahren heiĂt der Spruchkörper "kleine Strafkammer".
Die Berufungsinstanz der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Landesarbeitsgericht, bei der Sozialgerichtsbarkeit das Landessozialgericht.
Im Verwaltungsverfahren ist es das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof.
Siehe auch: Gericht, siehe auch das (franz.) Appellationsgericht: englisch: court of appeal (http://en.library.org/wiki/Court_of_appeal)
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